Novellierung Ingenieurgesetze – Der Fachbereichstag Maschinenbau e.V. (FBTM)

10.12.2015. Durch die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55 (BARL) der EU sind alle Bundesländer aufgefordert, die Ingenieurgesetze wenn nötig darauf auszurichten. Dabei sollte jedoch möglichst keine Änderung bezüglich der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ erfolgen.

Der Fachbereichstag Maschinenbau e.V. (FBTM) schließt sich auf seiner Fachtagung „Industrie 4.0“ am 03.-04.12.2015 einstimmig den Eckpunkten des Senats der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) an und dokumentiert dies in den Anlage.

Der FBTM ist der Zusammenschluss von mehr als 80 Fakultäten und Fachbereichen deutscher Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen an denen Maschinenbau-Studiengänge angeboten werden.

Anlage: Novellierung der Ingenieurgesetze der Länder

Pressekontakt:
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hörber
FBTM e.V. – Der Vorsitzende
Fachbereichstag Maschinenbau

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